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Schutzkonzept Version 5.1

Schutzkonzept für Theater-, Konzert- und Veranstaltungsbetriebe in der Schweiz Version 5.1

Das vorliegende Muster-Schutzkonzept berücksichtigt die aktuellen Vorgaben des Bundes für Theater-, Konzert-, und Veranstaltungsbetriebe. Es gilt zu beachten, dass die Kantone im Rahmen ihrer Kompetenzen strengere Vorgaben vorsehen können.

Schutzmassnahmen zielen darauf ab, die Übertragung des Virus zu verhindern. Bei den Massnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte, arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die Massnahmen sind so zu planen, dass Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht miteinander verknüpft werden.

Zuerst gilt es, technische und organisatorische Schutzmassnahmen zu treffen. Können besonders gefährdete Mitarbeitende durch diese Massnahmen nicht geschützt werden, so sind zusätzliche Massnahmen zu treffen. Alle betroffenen Personen müssen zu den Schutzmassnamen die notwendigen Anweisungen erhalten.

Das Schutzziel am Arbeitsplatz ist ebenfalls die Reduktion einer Übertragung des Coronavirus durch Distanzhalten, Sauberkeit, Reinigung von Oberflächen und Händehygiene.

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Geschäftsstelle

Erstellt am 1. Juli 2021

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