Konsternation über den Verlauf der Härtefall-Debatte
Bern, 27. November 2020 – Die Veranstaltungs- und Schaustellerbranche ist konsterniert über den Prozess von Bund und Kantonen im Umgang mit den dringend nötigen Härtefallmassnahmen und der geplanten Unterstützung für die Veranstaltungs- und Schaustellerbranche der Schweiz. Die Branchenverbände sind unzufrieden mit den getroffenen Massnahmen, dem langsamen Verlauf und die sich abzeichnende ungenügende Hilfe. Sie fordern weiterhin mit Nachdruck, dass die Behörden bei der Härtefall-Regelung im Rahmen des Covid-19-Gesetzes sein Versprechen wahrmacht und nun effektiv hilft. Ein Lichtblick sind die gestern von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) gefassten Mehrheitsanträge für Änderungen im Covid-19-Gesetz.
Die Veranstaltungs- und Schaustellerbranche steht aufgrund der Corona-Pandemie komplett still. Den betroffenen Unternehmen ist seit mittlerweile neun Monaten ein faktisches Berufsverbot auferlegt. Die Auftragsbücher sind wegen einer totalen Stornierungswelle leer – Neuaufträge fehlen im Gegenzug komplett. Wegen der langen Vorlaufzeit für Jahrmärkte, Veranstaltungen oder Messen, besteht frühestens ab dem 2. Halbjahr 2021 Aussicht auf Besserung. Den Branchen fehlen alle Einnahmen, wohingegen die Fix- und Infrastrukturkosten unverändert weiterlaufen. Ohne das Eingreifen des Bundes respektive ohne umgehende und unbürokratische A-Fonds-Perdu- Beiträge droht ein Massensterben der betroffenen Unternehmen.
Vergangene Woche hat der Bundesrat entschieden, dass die Gesamtsumme der Unterstützung von Bund und Kantonen für Härtefälle auf 1 Milliarde erhöht wird. Dies wurde von den betroffenen Branchen mit grosser Erleichterung zur Kenntnis genommen. An seiner Sitzung vom letzten Mittwoch hat der Bundesrat jedoch darauf verzichtet, die weiteren von der schwer gebeutelten Veranstaltungs- und Schaustellerbranche gemachten Eingaben zu berücksichtigen. Nun hat auch die WBK-N die Umsatzschwelle von 100’000 Franken kritisiert, die der Bundesrat in der Covid-19-Härtefallverordnung für den Anspruch auf Härtefallmassnahmen festgelegt hat. Sie beantragt ihrem Rat deshalb mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, im zentralen Artikel 12 des Gesetzes eine Umsatzschwelle von 50’000 Franken aufzunehmen. Weiter will sie diesen Artikel dahingehend ergänzen, dass auch der Anteil ungedeckter Fixkosten zu berücksichtigen ist und dass einem Unternehmen verschiedene Arten von Beihilfen gewährt werden können, sofern dessen Tätigkeitsbereiche klar abgegrenzt sind.
Christoph Kamber, Präsident von EXPO EVENT Swiss LiveCom Association, erklärt: «Die durch die Verordnung des Bundes geschaffenen Rahmenbedingungen für den Anspruch auf Härtefallhilfe ist sehr restriktiv. Viele unnötige und nicht nachvollziehbare Hürden wurden eingebaut, sodass viele Unternehmen von der benötigen Hilfe ausgeschlossen bleiben. ‘Wir lassen sie nicht im Stich – Hilfe kommt’ hiess es noch vor nicht allzu langer Zeit. Leider scheint es so, dass genau das Gegenteil nun eintritt. Wir sind nicht zufrieden und fordern, dass das Parlament nächste Woche korrigierend eingreift!»
Gemäss der bundesrätlichen Medienmitteilung erfolgte die Erhöhung des Mindestumsatzes von 50’000 auf 100’000, damit die knappen administrativen Ressourcen der Kantone nicht für die Abwicklung von Anträgen von Kleinstunternehmen beansprucht werden. «Kleinstunternehmen spielen für die Schweiz offenbar keine Rolle mehr, obwohl genau diese Unternehmen in den betroffenen Branchen weit verbreitet sind und diese am Leben erhalten», ärgert sich Stefan Breitenmoser, Geschäftsführer der Swiss Music Promoters Association. Zudem sollen gemäss Bundesrat, gestützt auf das ebenfalls im Covid-19-Gesetz verankerte Doppelsubventionierungsverbot, Unternehmen von der Härtefallregelung ausgeschlossen werden, die Anspruch auf branchenspezifische Covid-19- Finanzhilfen des Bundes in den Bereichen Kultur, Sport, Medien und öffentlicher Verkehr haben. «Oftmals deckt aber bspw. die Kultur-Ausfallentschädigung aufgrund einer Deckelung oder anderer kantonalen Spezialregeln nur einen (kleinen) Teil der Schäden. Zudem haben viele Unternehmen im Eventbereich verschiedenartige Aufträge
für Kultur- und Sportveranstaltungen, aber auch für Messen und Kongresse oder Corporate-Anlässe. Die WAK-N hat diese Problematik erkannt und will verschiedene Arten von Beihilfen zulassen. Ich bin zuversichtlich, dass nächste Woche das Parlament diesem Antrag folgt» erklärt Breitenmoser.
Peter Howald meint desillusioniert: «Als Präsident des Schausteller Verband Schweiz und Vertreter der Schweizer Markthändler ist der Bundesrat auf unsere Forderungen in keinem Punkt eingetreten. Das ganze Gewerbe ist sehr enttäuscht über diese Umsetzung des COVID-19 Gesetz. Der Bundesrat ist auf dem besten Weg, dieses jahrhundertalte Kulturgut zu zerstören».
«Die Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge ist von 10% auf 30% des Jahresumsatzes anzuheben und die Höchstgrenze der Beiträge ist zu streichen, damit wir unsere sehr hohen Fixkosten einigermassen decken können. Der Ausschluss von Unternehmen mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand von über 10% schliesst viele Stadion- und Arenabetreiber sowie Messeplätze von der Härtefallunterstützung aus. Wie unsinnig ist es, ein Gesetz zu schaffen, welches eine hart getroffene Branche unterstützen soll und dann in der Verordnung die Voraussetzungen so definiert, dass sie die Ziel-Branche gar nicht mehr erfüllen kann? Wir fordern eine Anhebung dieser Limite auf 50%» meint Felix Frei vom Verein Schweizer Stadion- und Arenabetreiber VSSA.
Ebenfalls konsterniert ist auch Jörg Gantenbein vom Schweizer Verband technischer Bühnen- und Veranstaltungsberufe: «Die Umsatzgrenze zu verdoppeln ist absurd! Die Untergrenze auf 100’000 Franken zu erhöhen lässt die breite Basis im Stich. Kleinstunternehmen ihrem Schicksal zu Überlassen ist ein trauriges Kapitel von vermeintlichen Unterstützungsgeldern für Schweizer Unternehmerinnen».
Die Veranstaltungs- und Schaustellerbranche fordert konkret:
- – Reduktion der Eintrittsschwelle auf CHF 50’000
- – Die Anhebung der Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge auf 30% des Jahresumsatzes 2019 unddie Streichung der Höchstgrenze pro Unternehmen
- – Kantonsübergreifende, einheitliche Kriterien und Verfahren zur Beurteilung und Zulassung für Härtefall-Massnahmen mit Vorleistungspflicht durch den Bund für den 1. Teil der Finanzhilfe von 400 Mio. Franken
- – Der Anteil ungedeckter Fixkosten ist zu berücksichtigen
- – Unternehmen mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand dürfen ausgeschlossen werden, wenn diesegrösser als 50% ist
- – Aufhebung des Doppelsubventionierungsverbots
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